Überstunden auszahlen: Rechner

Kostenlos · Ohne Anmeldung · Stand 2026

Geben Sie Ihre vereinbarte und tatsächliche Arbeitszeit sowie den Bruttostundenlohn ein. Der Rechner zeigt den möglichen Auszahlungsbetrag. Einen vereinbarten Zuschlag können Sie ergänzen.

Zeitraum der Angaben

Vertragliche Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag

Tatsächlich gearbeitete Zeit (ohne Pause)

Überstunden-Zuschlag

Überstunden

–Std.

Soll und Ist eingeben

Formel: Überstunden = Iststunden − Sollstunden · Zuschlag = Grundvergütung × Zuschlagssatz

Die auswählbaren Zuschläge sind Beispiele. Prüfen Sie Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Der Rechner kann keinen Vergütungsanspruch beurteilen.
Ergebnis

So berechnen Sie den Bruttobetrag

Wählen Sie zuerst, ob Sie einen Tag oder eine Woche vergleichen möchten. Tragen Sie unter „Sollstunden“ die vereinbarte Arbeitszeit ein und unter „Iststunden“ die tatsächlich gearbeitete Zeit ohne Pausen. Beide Angaben müssen sich auf denselben Zeitraum beziehen.

Der Rechner zieht die Sollzeit von der Istzeit ab. Geben Sie zusätzlich Ihren Bruttostundenlohn ein, um für eine positive Differenz den Geldbetrag zu berechnen. Ohne Stundenlohn sehen Sie nur die Zeitdifferenz. Der Rechner prüft nicht, ob ein Anspruch auf Auszahlung besteht.

1 Stunde und 45 Minuten entsprechen 1,75 Stunden. Bei 20 € Stundenlohn sind das 35,00 € Grundvergütung. Ein beispielhafter Zuschlag von 25 % ergibt weitere 8,75 €. Zusammen sind das 43,75 € brutto.

Wann haben Sie Anspruch auf Auszahlung?

Ob Sie für zusätzliche Arbeit Geld oder Freizeitausgleich erhalten, hängt von den geltenden Vereinbarungen und den Umständen der Mehrarbeit ab. Für einen Vergütungsanspruch kommt es unter anderem darauf an, ob der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder ob sie für die geschuldete Arbeit notwendig waren. Das erläutert das Bundesarbeitsgericht im Urteil 5 AZR 359/21.

Eine Klausel, nach der sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, ist nicht automatisch wirksam. Zur nötigen Klarheit solcher Klauseln siehe BAG, Urteil 5 AZR 517/09.

Halten Sie zusätzliche Arbeit mit Beginn, Ende, Pause und Anlass fest. Der Stundenzettel-Generator bietet dafür eine Vorlage mit Unterschriftszeilen.

Formel für die Auszahlung mit Zuschlag

Überstunden in Dezimalstunden × Bruttostundenlohn = Grundvergütung
Grundvergütung × Zuschlagssatz = Zuschlag
Grundvergütung + Zuschlag = Auszahlung brutto

Verwenden Sie für den Zuschlagssatz in der Formel zum Beispiel 0,25 für 25 %. Im Eingabefeld des Rechners tragen Sie den Prozentwert 25 ein. Die auswählbaren Zuschläge sind Rechenbeispiele. Welcher Satz für Sie gilt, entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Für gewöhnliche Überstunden gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Zuschlag. Für Nachtarbeit enthält § 6 Absatz 5 ArbZG eine eigene Ausgleichsregel. Aus den Beispielwerten im Rechner lässt sich kein Anspruch auf einen bestimmten Zuschlag ableiten.

Von brutto zu netto

Wie viel von der Bruttoauszahlung auf Ihrem Konto ankommt, hängt von den Abzügen in Ihrer Entgeltabrechnung ab. Der Stundenlohnrechner mit Überstunden zeigt, wie sich ein selbst gewählter Pauschalabzug auswirkt. Ihre persönlichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berechnet er nicht.

Überstunden festhalten und Fristen prüfen

Dokumentieren Sie zusätzliche Stunden zeitnah. Prüfen Sie auch, ob Ihr Vertrag oder ein geltender Tarifvertrag Ausschlussfristen enthält. Mögliche Ansprüche können solchen wirksamen Fristen und der Verjährung unterliegen. Klären Sie offene Beträge deshalb frühzeitig.

Wöchentlich oder täglich rechnen?

Mit „pro Tag“ vergleichen Sie die Zeiten eines Tages, mit „pro Woche“ die einer ganzen Woche. Welcher Zeitraum für Ihr Arbeitszeitkonto zählt, hängt von der geltenden Arbeitszeitvereinbarung ab. Beachten Sie auch die täglichen Grenzen nach § 3 ArbZG. Im Tagesmodus zeigt der Rechner bei mehr als 10 Iststunden einen Hinweis.

Häufige Fragen

Wie berechne ich die Auszahlung meiner Überstunden?

Rechnen Sie die zusätzlichen Stunden in Dezimalstunden um und multiplizieren Sie diese mit Ihrem Bruttostundenlohn. Ein vereinbarter Zuschlag kommt dazu. Bei 1:45 Stunden, 20 € Stundenlohn und beispielhaft 25 % Zuschlag sind das 43,75 € brutto. Ob und wann Sie eine Auszahlung erhalten, hängt von den geltenden Vereinbarungen ab.

Müssen Überstunden bezahlt werden?

Das hängt von Ihrem Arbeitsvertrag, einem geltenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung sowie den Umständen der Mehrarbeit ab. Auch Freizeitausgleich kann vereinbart sein. Eine Klausel, die pauschal alle Überstunden mit dem Gehalt abgilt, ist nicht automatisch wirksam.

Welchen Zuschlag soll ich eingeben?

Verwenden Sie den Zuschlag, der für Ihre Überstunden vereinbart ist. Die auswählbaren Prozentsätze sind Rechenbeispiele. Für gewöhnliche Überstunden gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Zuschlag. Für Nachtarbeit gilt eine besondere gesetzliche Ausgleichsregel.

Ist der Auszahlungsbetrag brutto oder netto?

Der Rechner zeigt den Bruttobetrag. Welche Steuern und Sozialabgaben anfallen, ergibt sich aus Ihrer Entgeltabrechnung. Unser Stundenlohnrechner mit Überstunden verwendet einen selbst gewählten pauschalen Abzug und berechnet keine individuelle Nettoauszahlung.

Welche Fristen gelten für die Auszahlung?

Für mögliche Ansprüche können Verjährungs- oder wirksame Ausschlussfristen gelten. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und einen geltenden Tarifvertrag. Halten Sie die Stunden zeitnah fest und klären Sie offene Beträge frühzeitig.