Überstunden berechnen und Zuschläge verstehen

Kurzantwort: Überstunden = Iststunden − Sollstunden. Die Vergütung ergibt sich aus Überstunden × Stundenlohn, plus eventueller Zuschlag (üblich sind 25, 50 oder 100 Prozent — verbindlich ist nur der Vertrag). Aus 1:45 Überstunden bei 20 € und 25 % werden 43,75 € brutto.

Direkt rechnen: der Überstundenrechner bildet Soll, Ist, Zuschläge und Euro-Betrag ab.

Soll und Ist: die zwei Säulen der Überstunden

Sollarbeitszeit steht im Arbeitsvertrag — etwa 8 Stunden pro Tag oder 40 pro Woche. Iststunden sind die tatsächlich geleistete Netto-Arbeitszeit aus der Zeiterfassung. Die Differenz ergibt den Überstundenbestand; negativ spricht man von Minusstunden oder Gleitzeitguthaben. Wer den Überstundenrechner nutzt, gibt beide Werte ein und erhält die Differenz in Stunden:Minuten und Dezimalstunden.

Beispiel Woche: Soll 40:00, Ist 43:15 → Überstunden 3:15 = 3,25 h. Bei 22 € Grundlohn und 25 % Zuschlag: 71,50 € + 17,88 € = 89,38 €.

Zuschläge: Beispiele, keine Gesetze

Häufig hört man die Dreierlei „25, 50, 100 Prozent“. Dahinter stecken tarifvertragliche Üblichkeiten, keine gesetzlichen Ansprüche: 25 % für normale Überstunden, 50 % häufig bei Nacht- und Sonntagsarbeit, 100 % an Feiertagen. Was wirklich gilt, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag — oder in einer Betriebsvereinbarung. Ohne Regelung sind Überstunden in der Regel mit dem Gehalt abgegolten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder der Arbeitgeber sie angeordnet hat.

Anlass Üblicher Zuschlag Herkunft
Überstunden allgemein25 %vielfach Tarifverträge
Nachtarbeit (23–06 Uhr)25–50 %Tarif/Vertrag
Sonntagsarbeit50 %Tarif/Vertrag
Feiertagsarbeit100 %Tarif/Vertrag

Beispielwerte zur Orientierung — keine Rechtsansprüche. Stand: September 2026

Auszahlung oder Freizeitausgleich?

Überstunden können ausgezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden — was gilt, regelt der Vertrag. Häufig: 1:1-Ausgleich oder 1:1,5 (eine Überstunde = 1,5 Stunden Frei). Wichtig für die Planung: Überstunden sind kein selbständiger Urlaubsanspruch; verfallen können sie nach Ausschlussfristen aus Tarifverträgen (oft nur wenige Monate). Wer Überstunden sammelt, sollte deshalb zeitnah ausgleichen — und den Bestand monatlich schriftlich festhalten.

Die 10-Stunden-Grenze des ArbZG

Überstunden erlauben keine unbegrenzten Tage. § 3 ArbZG begrenzt die Arbeitszeit auf 8 Stunden pro Tag, ausnahmsweise 10 Stunden — nur wenn innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen im Schnitt 8 Stunden nicht überschritten werden. Der Überstundenrechner warnt automatisch, wenn die Ist-Zeit über 10 Stunden steigt. Wer regelmäßig darüber arbeitet, dem helfen auch keine Zuschläge: Der Arbeitgeber verstößt gegen das ArbZG (mehr dazu im Ratgeber Pausen nach dem ArbZG).

Überstunden dokumentieren — so geht's richtig

Im Streitfall trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer die Beweislast für geleistete Überstunden. Notieren Sie deshalb je Tag: Datum, Start, Ende, Pause und warum Sie länger gearbeitet haben („Kundenprojekt auf Anweisung“). Der Stundenzettel-Generator liefert druckbare Blätter mit Unterschriftenzeilen; der Arbeitszeitrechner kopiert Zusammenfassungen für E-Mails. Und wer Soll-Ist monatlich abgleichen will: Werte aus der Zeiterfassung mit dem Überstundenrechner nachrechnen.

Überstunden im Arbeitszeitkonto führen

Viele Betriebe führen statt Einzelabrechnungen ein Arbeitszeitkonto: Sollstunden werden monatlich gutgeschrieben, Iststunden gegenübergestellt, die Differenz trägt das Konto fort. Vorteile: Überstunden verfallen nicht so schnell, und lange und kurze Monate gleichen sich aus. Typische Konto-Regeln:

  • Obergrenze (z. B. +100 Stunden) und Untergrenze (z. B. −40 Stunden) begrenzen den Saldo.
  • Zinsfrei: Der Saldo selbst wird nicht vergütet — nur seine Auflösung in Geld oder Freizeit.
  • Abbauen statt stapeln: Viele Tarifverträge erzwingen den Abbau innerhalb von 12 bis 18 Monaten.

Wer das Konto selbst nachrechnen will, addiert die monatlichen Soll- und Ist-Stunden — am einfachsten in Dezimalstunden, wie sie der Dezimalstunden-Umrechner liefert. Differenzen sofort klären: Ein Konto, das monatelang falsch läuft, ist später kaum noch zu korrigieren. Und: Bei Betriebsübergang oder Jobwechsel muss der Saldo ausgeglichen werden — ein guter Zeitpunkt für den Nachweis per Stundenzettel.

Häufige Fragen

Wie rechne ich Überstunden aus?

Überstunden = Iststunden − Sollstunden. Beispiel: Vertraglich 8 Stunden, gearbeitet 9:45 → 1:45 Überstunden = 1,75 Dezimalstunden. Der Überstundenrechner übernimmt das inklusive Vergütung.

Welche Zuschläge sind üblich?

Es gibt keinen gesetzlichen Satz. In Tarifverträgen finden sich häufig 25 % für Überstunden, 50 % für Nacht- und Sonntagsarbeit und 100 % für Feiertage — verbindlich ist immer Vertrag oder Tarif.

Kann ich Überstunden in Freizeit ausgleichen?

Ja, wenn Vertrag, Tarif oder eine Abrede das vorsehen. Üblich ist 1:1 oder mit Zuschlag (z. B. 1,5 Stunden Freizeit je Überstunde). Ein Anspruch auf Ausgleich statt Geld besteht nur, wenn er vereinbart ist.

Wie weise ich Überstunden nach?

Durch Aufzeichnungen: Datum, Beginn, Ende, Pause und Anlass der Mehrarbeit — idealerweise per Stundenzettel mit Unterschrift des Vorgesetzten. Ohne Nachweis droht im Streitfall Beweisnot.

Quellen und weiterführende Links

Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind ausschließlich die Gesetzestexte und die Rechtsprechung. Stand: September 2026.