Überstunden berechnen und Zuschläge verstehen
Direkt rechnen: der Überstundenrechner bildet Soll, Ist, Zuschläge und Euro-Betrag ab.
Soll und Ist: die zwei Säulen der Überstunden
Sollarbeitszeit steht im Arbeitsvertrag — etwa 8 Stunden pro Tag oder 40 pro Woche. Iststunden sind die tatsächlich geleistete Netto-Arbeitszeit aus der Zeiterfassung. Die Differenz ergibt den Überstundenbestand; negativ spricht man von Minusstunden oder Gleitzeitguthaben. Wer den Überstundenrechner nutzt, gibt beide Werte ein und erhält die Differenz in Stunden:Minuten und Dezimalstunden.
Beispiel Woche: Soll 40:00, Ist 43:15 → Überstunden 3:15 = 3,25 h. Bei 22 € Grundlohn und 25 % Zuschlag: 71,50 € + 17,88 € = 89,38 €.
Zuschläge: Beispiele, keine Gesetze
Häufig hört man die Dreierlei „25, 50, 100 Prozent“. Dahinter stecken tarifvertragliche Üblichkeiten, keine gesetzlichen Ansprüche: 25 % für normale Überstunden, 50 % häufig bei Nacht- und Sonntagsarbeit, 100 % an Feiertagen. Was wirklich gilt, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag — oder in einer Betriebsvereinbarung. Ohne Regelung sind Überstunden in der Regel mit dem Gehalt abgegolten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder der Arbeitgeber sie angeordnet hat.
| Anlass | Üblicher Zuschlag | Herkunft |
|---|---|---|
| Überstunden allgemein | 25 % | vielfach Tarifverträge |
| Nachtarbeit (23–06 Uhr) | 25–50 % | Tarif/Vertrag |
| Sonntagsarbeit | 50 % | Tarif/Vertrag |
| Feiertagsarbeit | 100 % | Tarif/Vertrag |
Beispielwerte zur Orientierung — keine Rechtsansprüche. Stand: September 2026
Auszahlung oder Freizeitausgleich?
Überstunden können ausgezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden — was gilt, regelt der Vertrag. Häufig: 1:1-Ausgleich oder 1:1,5 (eine Überstunde = 1,5 Stunden Frei). Wichtig für die Planung: Überstunden sind kein selbständiger Urlaubsanspruch; verfallen können sie nach Ausschlussfristen aus Tarifverträgen (oft nur wenige Monate). Wer Überstunden sammelt, sollte deshalb zeitnah ausgleichen — und den Bestand monatlich schriftlich festhalten.
Die 10-Stunden-Grenze des ArbZG
Überstunden erlauben keine unbegrenzten Tage. § 3 ArbZG begrenzt die Arbeitszeit auf 8 Stunden pro Tag, ausnahmsweise 10 Stunden — nur wenn innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen im Schnitt 8 Stunden nicht überschritten werden. Der Überstundenrechner warnt automatisch, wenn die Ist-Zeit über 10 Stunden steigt. Wer regelmäßig darüber arbeitet, dem helfen auch keine Zuschläge: Der Arbeitgeber verstößt gegen das ArbZG (mehr dazu im Ratgeber Pausen nach dem ArbZG).
Überstunden dokumentieren — so geht's richtig
Im Streitfall trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer die Beweislast für geleistete Überstunden. Notieren Sie deshalb je Tag: Datum, Start, Ende, Pause und warum Sie länger gearbeitet haben („Kundenprojekt auf Anweisung“). Der Stundenzettel-Generator liefert druckbare Blätter mit Unterschriftenzeilen; der Arbeitszeitrechner kopiert Zusammenfassungen für E-Mails. Und wer Soll-Ist monatlich abgleichen will: Werte aus der Zeiterfassung mit dem Überstundenrechner nachrechnen.
Überstunden im Arbeitszeitkonto führen
Viele Betriebe führen statt Einzelabrechnungen ein Arbeitszeitkonto: Sollstunden werden monatlich gutgeschrieben, Iststunden gegenübergestellt, die Differenz trägt das Konto fort. Vorteile: Überstunden verfallen nicht so schnell, und lange und kurze Monate gleichen sich aus. Typische Konto-Regeln:
- Obergrenze (z. B. +100 Stunden) und Untergrenze (z. B. −40 Stunden) begrenzen den Saldo.
- Zinsfrei: Der Saldo selbst wird nicht vergütet — nur seine Auflösung in Geld oder Freizeit.
- Abbauen statt stapeln: Viele Tarifverträge erzwingen den Abbau innerhalb von 12 bis 18 Monaten.
Wer das Konto selbst nachrechnen will, addiert die monatlichen Soll- und Ist-Stunden — am einfachsten in Dezimalstunden, wie sie der Dezimalstunden-Umrechner liefert. Differenzen sofort klären: Ein Konto, das monatelang falsch läuft, ist später kaum noch zu korrigieren. Und: Bei Betriebsübergang oder Jobwechsel muss der Saldo ausgeglichen werden — ein guter Zeitpunkt für den Nachweis per Stundenzettel.
Häufige Fragen
Wie rechne ich Überstunden aus?
Überstunden = Iststunden − Sollstunden. Beispiel: Vertraglich 8 Stunden, gearbeitet 9:45 → 1:45 Überstunden = 1,75 Dezimalstunden. Der Überstundenrechner übernimmt das inklusive Vergütung.
Welche Zuschläge sind üblich?
Es gibt keinen gesetzlichen Satz. In Tarifverträgen finden sich häufig 25 % für Überstunden, 50 % für Nacht- und Sonntagsarbeit und 100 % für Feiertage — verbindlich ist immer Vertrag oder Tarif.
Kann ich Überstunden in Freizeit ausgleichen?
Ja, wenn Vertrag, Tarif oder eine Abrede das vorsehen. Üblich ist 1:1 oder mit Zuschlag (z. B. 1,5 Stunden Freizeit je Überstunde). Ein Anspruch auf Ausgleich statt Geld besteht nur, wenn er vereinbart ist.
Wie weise ich Überstunden nach?
Durch Aufzeichnungen: Datum, Beginn, Ende, Pause und Anlass der Mehrarbeit — idealerweise per Stundenzettel mit Unterschrift des Vorgesetzten. Ohne Nachweis droht im Streitfall Beweisnot.
Quellen und weiterführende Links
- § 3 ArbZG: Arbeitszeit der Arbeitnehmer — gesetze-im-internet.de
- Bundesarbeitsgericht — Rechtsprechung zu Überstunden
Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind ausschließlich die Gesetzestexte und die Rechtsprechung. Stand: September 2026.
Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand 2026.