Über stundenrechner.online
Warum diese Seite existiert
stundenrechner.online ist eine unabhängige, private Website — keine Behörde, kein Unternehmen und keine offizielle Stelle. Arbeitszeit zu berechnen klingt einfach — bis der erste Stundenzettel ansteht: Pausen abziehen, Nachtschichten über Mitternacht, Dezimalstunden für die Lohnbuchhaltung, Minijob-Grenzen im Blick behalten. Genau dafür gibt es diese Sammlung kleiner, schneller Werkzeuge, die genau eine Frage präzise beantworten — plus Ratgeber, die erklären, warum die Rechnung so und nicht anders funktioniert. Alle Zahlen werden auf dem Stand 2026/2027 gepflegt (Mindestlohn 13,90/14,60 €, Minijob-Grenze 603/633 €).
Was uns wichtig ist
- Privacy by design. Alle Rechnungen laufen in Ihrem Browser. Zeiten und Namen verlassen Ihr Gerät nicht — kein Konto, keine Server-Speicherung.
- Klarheit um 7:15 auf dem Handy. Große Eingabefelder, native Uhrzeit-Picker, ein Ergebnis, das sofort stimmt.
- Nachvollziehbare Zahlen. Jede Gesetzesangabe ist datiert („Stand: September 2026“) und mit Quellen verlinkt — etwa gesetze-im-internet.de.
- Ehrliche Grenzen. Wir liefern Rechner, keine Rechtsberatung. Was der Einzelfall rechtlich bedeutet, klären Fachleute.
Wie die Seite finanziert wird
Alle Werkzeuge sind kostenlos. Die Finanzierung soll später über Werbung erfolgen — platziert unterhalb der Ergebnisse, nie über den Eingabefeldern. Vorher informieren wir transparent in der Datenschutzerklärung.
Rechner und Ratgeber im Überblick
- Arbeitszeitrechner — Netto-Stunden, Dezimalstunden, Überstunden, Verdienst
- Überstunden auszahlen — Ist minus Soll mit Zuschlägen in Euro
- Brutto-Netto-Rechner — Monatsbrutto und Netto-Schätzung mit Überstunden
- Minijob-Stundenrechner — Maximalstunden unter der 603-€-Grenze
- Stundenzettel-Generator — PDF drucken, CSV für Excel/DATEV
- Dezimalstunden-Umrechner — HH:MM ↔ Industriestunden
- Stunden addieren — mehrere Schichten summieren
- Werkstudent-Stundenrechner — 20-Stunden- und 26-Wochen-Regel
- Pausenrechner — gesetzliche Mindestpause nach ArbZG §4
Kontakt
Feedback, Fehler, Aktualisierungen: über die Kontaktseite. Anbieterkennzeichnung im Impressum.