Stundenzettel und Zeiterfassung: Was muss draufstehen?
Direkt nutzen: der Stundenzettel-Generator erstellt Wochen- und Monatsblätter mit allen Pflichtfeldern — als PDF, Excel-CSV oder zum Ausdrucken.
Warum ist Zeiterfassung Pflicht?
Der Europäische Gerichtshof entschied 2019 (Rs. C-55/18, „CCP“), dass Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit objektiv, verlässlich und zugänglich messen müssen — als Schutz vor zu langen Arbeitszeiten. Das Bundesarbeitsgericht folgte im September 2022 und leitete diese Pflicht für Deutschland direkt aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG ab. Ein eigenes Gesetz zur konkreten Umsetzung war mehrfach angekündigt; unabhängig davon gilt die Pflicht heute. Mehr zur rechtlichen Grundlage im Ratgeber Zeiterfassungspflicht.
Die Pflichtfelder auf dem Stundenzettel
- Name des Mitarbeiters, Personalnummer, Firma
- Zeitraum: Kalenderwoche oder Monat mit Jahr
- Je Arbeitstag: Datum, Wochentag, Startzeit, Endzeit
- Pausen in Minuten (Beginn und Ende oder Gesamtdauer)
- Die sich ergebende Netto-Arbeitszeit — idealerweise zusätzlich als Dezimalstunden
- Summenzeile: Gesamtstunden, gearbeitete Tage
- Unterschriften: Mitarbeiter und Vorgesetzter
- Freie Notizspalte für Urlaub, Krankheit, Feiertag, Schulung
Diese Felder decken die Anforderungen der Arbeitszeitüberwachung ab und genügen zugleich den Wünschen der Lohnbuchhaltung: Netto-Stunden und Dezimalwerte kann sie direkt übernehmen. Die Vorlage im Generator setzt genau diese Struktur um.
Papier oder digital?
Beides ist erlaubt. Papier ist billig, braucht keinen Strom und keine Software — aber es lässt sich ändern und muss abgeheftet werden. Digital (Excel, Apps, Stechuhr-Systeme) rechnet automatisch, prüft Pausenregeln und exportiert in Lohnsysteme wie DATEV. Für kleine Betriebe ist ein ausgedrucktes Blatt im Clipboard oft der Pragmatismus; für alles darüber lohnt eine Tabelle. Unsere Vorlage deckt beides ab: ausfüllen am Bildschirm, drucken für die Mappe — oder CSV für Excel und DATEV.
Wer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit?
Die Erfassungspflicht trifft den Arbeitgeber — er muss ein System bereitstellen und die Einhaltung kontrollieren. Der Mitarbeiter ist zur Mitwirkung verpflichtet: Zeiten eintragen oder stempeln, Kontrolle zulassen. Die Doppelunterschrift ist der übliche Weg, die Richtigkeit für beide Seiten zu dokumentieren. Fälschte jemand nachträglich Zeiten, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung — für beide Seiten ein Grund, den Zettel sauber zu führen.
Pausen und ArbZG auf dem Zettel prüfen
Ein guter Stundenzettel zeigt nicht nur Zeiten, sondern prüft sie: Ab 6 Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause Pflicht, ab 9 Stunden 45 Minuten, in Blöcken von mindestens 15 Minuten (§ 4 ArbZG — Details im Ratgeber Pausen nach dem ArbZG). Der Generator markiert kritische Tage automatisch gelb. Für die Auszahlung zählen Netto-Stunden — wie sie entstehen, erklärt der Ratgeber Arbeitszeit berechnen.
Stundenzettel für Minijob und Werkstudent
Minijobber sollten Stunden und Verdienst nachweisen können, um die Grenze (2026: 603 €) im Griff zu behalten — der Minijob-Stundenrechner rechnet das Restbudget. Werkstudenten brauchen den Nachweis der 20-Wochenstunden; der Werkstudent-Stundenrechner prüft den Status. In beiden Fällen gilt: der geführte Stundenzettel ist der einfachste Beweis.
So füllen Sie den Stundenzettel richtig aus
Ein Fehler im Stundenzettel kann im Nachhinein teuer werden — Stunden weg, Überstunden unbeweisbar. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- Kopfdaten zuerst: Name, Personalnummer, Firma, Zeitraum. Fehlt der Zeitraum, ist der Zettel später schwer zuordenbar.
- Uhrzeiten zeitnah eintragen: idealerweise direkt am Schichtende, nicht freitags „aus dem Gedächtnis“.
- Pause in Minuten notieren — oder mit Beginn und Ende, wenn der Betrieb das verlangt. Wichtig: Pausen sind keine Arbeitszeit (siehe Pausenrechner).
- Nachtschichten klar kennzeichnen: Start 22:00, Ende 06:00 gehört zum Starttag; „Folgetag“ notieren, wenn der Betrieb anders rechnet.
- Sonderträge beschriften: „U“ für Urlaub, „K“ für Krank, „F“ für Feiertag, „S“ für Schulung — leere Zellen sind mehrdeutig.
- Summe prüfen, dann unterschreiben: erst selbst rechnen (oder vom Generator rechnen lassen), dann abzeichnen lassen.
Wer elektronisch erfasst, sollte monatlich einen Ausdruck oder PDF-Export erzeugen und bestätigen lassen — digitale Daten allein belegen nicht, dass beide Seiten sie anerkannt haben.
Häufige Fragen
Ist ein Stundenzettel gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Stundenzettel als solches nicht — wohl aber die Erfassung der Arbeitszeit. Seit dem BAG-Urteil vom September 2022 müssen Arbeitgeber die geleistete Arbeitszeit der Mitarbeiter aufzeichnen. Ein Stundenzettel ist die einfachste Form dieser Aufzeichnung.
Was muss auf einem Stundenzettel stehen?
Name, Zeitraum, sowie je Tag: Datum, Start, Ende und Pause. Dazu die Netto-Arbeitszeit, eine Summenzeile und Unterschriften von Mitarbeiter und Vorgesetztem. Notizen zu Urlaub, Krankheit oder Feiertagen sind sinnvoll.
Wer muss den Stundenzettel unterschreiben?
Idealerweise beide Seiten: der Mitarbeiter als Bestätigung der Richtigkeit, der Vorgesetzte oder Arbeitgeber als Anerkennung. Rechtlich zwingend ist die Doppelunterschrift nicht überall — aber im Streitfall ist sie das beste Beweismittel.
Darf der Stundenzettel digital sein?
Ja. Digitale Zeiterfassungssysteme erfüllen die Pflicht ebenfalls — oft sogar besser, weil sie manipulationssicher und automatisch sind. Wichtig ist, dass Beginn, Ende, Dauer und Pausen zeitnah erfasst werden.
Wie lange müssen Stundenzettel aufbewahrt werden?
Als lohnsteuerlich relevante Unterlagen mindestens zwei Jahre. Im Arbeitsrecht können längere Fristen sinnvoll sein, etwa für Überstundenansprüche. Ordnungsgemäße Aufbewahrung schützt beide Seiten.
Quellen und weiterführende Links
- Bundesarbeitsgericht — Pressemitteilung zu 1 ABR 22/21
- EuGH, Rs. C-55/18 (Arbeitszeiterfassung) — EUR-Lex
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) — gesetze-im-internet.de
Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind ausschließlich die Gesetzestexte und die Rechtsprechung. Stand: September 2026.
Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand 2026.