Pausenrechner: gesetzliche Pause nach ArbZG
Geben Sie Ihre Arbeitszeit ein. Der Rechner zeigt die Mindestpause nach § 4 ArbZG.
Für die Pause zählt die Arbeitszeit ohne Pausen (ArbZG §4)
Gesetzliche Mindestpause
–Min.
Arbeitszeit eingeben
Spätestens ab–
Aufteilungmind. 15 Min./Block
§ 4 ArbZG: bis 6 h Arbeit keine Pflichtpause; über 6 bis 9 h mindestens 30 Min.; über 9 h mindestens 45 Min.
| Arbeitszeit (ohne Pausen) | Mindestpause |
|---|---|
| bis 6 Stunden | keine |
| mehr als 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | 45 Minuten |
Stand: September 2026 · Arbeitszeitgesetz §4
Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand 2026.
Wie viel Pause schreibt das Gesetz vor?
§ 4 Arbeitszeitgesetz regelt die Ruhepausen: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden muss die Arbeitszeit um mindestens 30 Minuten unterbrochen werden, bei mehr als 9 Stunden um mindestens 45 Minuten. Ruhepausen müssen im Voraus feststehen.
Die 6-Stunden-Grenze und der späteste Pausenbeginn
Arbeitnehmer dürfen nicht länger als 6 Stunden am Stück arbeiten. Die Pause muss also spätestens nach der sechsten Arbeitsstunde beginnen. Bei Arbeitsbeginn um 08:00 Uhr darf ohne frühere Unterbrechung nicht über 14:00 Uhr hinaus weitergearbeitet werden.
Beispiel: 8 Stunden und 30 Minuten Arbeitszeit
Arbeitszeit 08:00 bis 17:00 (9 Stunden brutto), Pause 30 Minuten → 8:30 netto. Da die Netto-Zeit über 6 Stunden liegt, sind 30 Minuten Pause Pflicht. Diese Dauer ist erfüllt. Läge nur eine 15-minütige Pause vor, fehlten 15 Minuten zur gesetzlichen Mindestpause.
Beispiel: mehr als 10 Stunden Arbeitszeit
Arbeitszeit 07:00 bis 18:00 (11 Stunden brutto), Pause 45 Minuten → 10:15 netto. Über 9 Stunden Arbeit erfordern 45 Minuten Pause. Zusätzlich überschreitet die Netto-Zeit die 10-Stunden-Grenze des § 3 ArbZG. Der spätere Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden macht 10:15 Stunden nicht allgemein zulässig. Gesetzliche Sonderregelungen sind gesondert zu prüfen.
Die 15-Minuten-Regel für die Aufteilung
Die Gesamtpause darf aufgeteilt werden, wenn jeder Abschnitt mindestens 15 Minuten dauert. Bei 30 Minuten Mindestpause sind zum Beispiel zwei Abschnitte von je 15 Minuten möglich. Kürzere Unterbrechungen ersetzen die gesetzliche Ruhepause nicht.
Bezahlt oder unbezahlt?
Das Gesetz regelt die Unterbrechung, nicht die Vergütung. Eine echte Ruhepause zählt nicht als Arbeitszeit nach dem ArbZG. Ob sie bezahlt wird, ist gesondert zu prüfen. Mehr dazu unter Was zählt als Arbeitszeit?.
Pausen im Stundenzettel
Notieren Sie tatsächliche Pausen täglich. Das hilft bei der Berechnung der Netto-Arbeitszeit. Der Stundenzettel-Generator und der Arbeitszeitrechner warnen, wenn die eingetragene Pausendauer unter dem Minimum nach § 4 ArbZG liegt. Ob die Pause rechtzeitig begann und die einzelnen Abschnitte lang genug waren, müssen Sie anhand Ihrer Aufzeichnungen prüfen.
Häufige Fragen
Wie viel Pause steht mir bei 8 Stunden zu?
Mindestens 30 Minuten, da Ihre Arbeitszeit über 6 Stunden liegt. Die Pause muss spätestens nach 6 Stunden beginnen und kann in Blöcke von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Wie viel Pause bei 9 oder 10 Stunden?
Bei genau 9 Stunden Arbeitszeit sind nach § 4 ArbZG mindestens 30 Minuten Pause vorgesehen. Erst bei mehr als 9 Stunden steigt die Mindestdauer auf 45 Minuten.
Muss die Pause bezahlt werden?
Das ArbZG regelt die Ruhepause, nicht deren Bezahlung. Dafür sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung maßgeblich.
Darf ich die Pause in mehrere Abschnitte aufteilen?
Ja. Jeder Abschnitt muss mindestens 15 Minuten dauern. Drei Abschnitte zu je 10 Minuten erfüllen diese Vorgabe nicht.
Was passiert ohne ausreichende Pause?
Eine vorgeschriebene Ruhepause darf nicht nur auf dem Papier stehen. Wenn Sie gearbeitet haben, darf diese Zeit nicht als genommene Pause eingetragen werden. Sprechen Sie wiederkehrende Ausfälle im Betrieb an.