Minijob-Grenze 2027: 633 € und 14,60 € Mindestlohn
Für die konkrete Planung: der Minijob-Stundenrechner rechnet beide Jahre um — einfach 2027 wählen.
Diese Werte gelten 2027
| Kennzahl | 2026 | 2027 (Vorschau) |
|---|---|---|
| Minijob-Grenze / Monat | 603 € | 633 € |
| Minijob-Grenze / Jahr | 7.236 € | 7.596 € |
| Mindestlohn / Stunde | 13,90 € | 14,60 € |
| Max. Stunden / Monat beim Mindestlohn | 43,4 h | 43,4 h |
Stand: September 2026 · Vorschau auf Basis der beschlossenen Mindestlohnstufe
Wie die 633 € entstehen: die Formel
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Die Regel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf den vollen Euro. Für 2027:
14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 € → aufgerundet 633 € pro Monat.
Diese Kopplung sorgt dafür, dass Minijobber mit Mindestlohn ungefähr gleich viele Stunden arbeiten dürfen wie im Vorjahr: Grenze und Lohn steigen fast im gleichen Tempo. Die Jahrgrenze ist das Zwölffache der Monatsgrenze (633 € × 12 = 7.596 €).
Was ändert sich für Minijobber praktisch?
Weniger als gedacht. Wer 2026 mit Mindestlohn an der Grenze arbeitet (43,4 h/Monat), darf 2027 fast genau so viele Stunden arbeiten. Wer mehr als Mindestlohn verdient, muss weiterhin selbst rechnen: 633 € ÷ eigenem Lohn. Bei 16 € sind es 2027 rund 39,6 Stunden pro Monat (2026: 37,7) — die Erhöhung schafft je nach Lohn ein bis zwei Zusatzstunden pro Monat.
Für Arbeitgeber steigt die Pauschalabgabe an die Minijob-Zentrale leicht mit, weil sie prozentual am Entgelt hängt. Für Arbeitnehmer bleibt der Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei (abgesehen von der Rentenversicherung, die sich auch 2027 mit 3,6-prozentiger Pauschale bzw. Opt-out-Regel fortsetzt).
Planungssicherheit: Monat statt Woche rechnen
Weil die Grenze monatlich gilt, ist auch 2027 der Monatsblick die sichere Perspektive. Wer feste Wochenstunden plant, rechnet mit dem Faktor 4,33 (52 Wochen ÷ 12 Monate) — manche Betriebe nutzen 4,35. Der Minijob-Stundenrechner zeigt beide Faktoren für 2026 und 2027 nebeneinander.
Aktualität dieser Vorschau
Dieser Artikel ist eine Vorschau auf Basis der beschlossenen Mindestlohn-anhebung zum 1. Januar 2027. Verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen — wir passen diese Seite an, sobald die Minijob-Zentrale die finalen Werte kommuniziert. Für den Stand 2026 gilt der Ratgeber Minijob-Stunden 2026.
Checkliste: Übergang von 2026 auf 2027
Damit die Grenzanhebung reibungslos über die Jahreswende geht, lohnt ein kurzer Check — für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber:
- Dezember-Abrechnung kontrollieren: Die 603 € gelten für 2026 ausgespielte Löhne. Einziger Stolperstein: Nachzahlungen oder Boni, die erst im Januar ausgezahlt werden, zählen ins 2027er Budget.
- Vertragsstunden anpassen: Wer 2026 mit Mindestlohn an der Grenze arbeitet (43,4 h), kann 2027 fast unverändert weiterarbeiten — der Spielraum wächst nur um wenige Zehntelstunden.
- Stundenlohn prüfen: Ab Januar gilt 14,60 € Mindestlohn. Wer darunter steht, hat Anspruch auf Anpassung — und der Arbeitgeber muss die neuen Maximalstunden einplanen.
- Zuschläge einplanen: Urlaubsgeld oder ähnlich vergütete Tage können das Monatsbudget verschieben; besser auf mehrere Monate verteilen, wenn der Vertrag das erlaubt.
- Budget neu festlegen: Mit dem Minijob-Stundenrechner auf 2027 stellen, das Restbudget neu berechnen und im Kalender notieren.
Für midijob-nahe Fälle — Verdienst knapp über der Grenze — verschiebt sich 2027 auch die Midijob-Zone nach oben. Wer 2026 knapp gescheitert ist, sollte 2027 erneut rechnen: Der Übergangsbereich endet bei 2.000 € (2026); die Werte für 2027 folgen den amtlichen Bekanntmachungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
633 € pro Monat. Die Jahrgrenze beträgt das Zwölffache, also 7.596 €. Der Mindestlohn steigt parallel auf 14,60 € pro Stunde.
Wie wird die Minijob-Grenze berechnet?
Die Formel lautet Mindestlohn × 130 ÷ 3, kaufmännisch aufgerundet: 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 € → 633 €.
Bleibt der Minijob 2027 steuerfrei?
Die Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber (2 % bzw. 20 % bei Kurzfristigkeit) bleibt erhalten. Für Arbeitnehmer bleibt der Lohn steuerfrei — Voraussetzung bleibt, dass keine anderen Einkünfte den Steuerfreibetrag übersteigen.
Kann sich die Grenze 2027 noch ändern?
Die Werte beruhen auf der beschlossenen Mindestlohnstufe 2027. Sollte der Mindestlohn politisch neu festgelegt werden, ändert sich die Grenze mit — wir aktualisieren, sobald amtliche Texte vorliegen.
Quellen und weiterführende Links
- § 8 SGB IV: Geringfügige Beschäftigung — gesetze-im-internet.de
- Minijob-Zentrale — Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Mindestlohngesetz (MiLoG) — gesetze-im-internet.de
Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind ausschließlich die Gesetzestexte und die Rechtsprechung. Stand: September 2026.
Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand 2026.