Brutto-Netto-Rechner mit Überstunden
Kostenlos · Ohne Anmeldung · Stand 2026
Stundenlohn und Wochenstunden eingeben — der Rechner schätzt Monatsbrutto, Überstunden-Vergütung und einen Netto-Richtwert.
Laut Arbeitsvertrag oder Entgeltabrechnung
Vertragliche Arbeitszeit pro Woche
Leer lassen = ohne Überstunden
Grober Richtwert für Steuern und Sozialabgaben zusammen — kein Ersatz für die Lohnsteuerberechnung.
Brutto gesamt
–€/Monat
Wochenstunden × 4,33 × Lohn
Brutto ohne Überstunden–
Überstunden-Vergütung–
Netto geschätzt–
Formel: Monatsbrutto = Wochenstunden × 4,33 × Stundenlohn · Überstunden × Lohn × (1 + Zuschlag) · Netto-Schätzung = Brutto × (1 − Abzugssatz)
Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand 2026.
So funktioniert die Schätzung
Der Rechner dreht die übliche Frage um: Statt einen Lohn zu zerlegen, baut er ihn zusammen. Aus Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33 entsteht das Monatsbrutto der Regelarbeit. Kommen Überstunden dazu, werden sie separat mit Lohn und Zuschlag berechnet und aufgeschlagen. Der Netto-Richtwert zieht schließlich einen pauschalen Abzugssatz ab, den Sie selbst wählen.
Beispielrechnung: 18,50 € Stundenlohn, 40 Wochenstunden, 10 Überstunden mit 25 % Zuschlag → Brutto Regelarbeit 3.202,05 € + Überstunden 231,25 € = 3.433,30 € brutto. Mit 20 % pauschalem Abzug grob geschätzt rund 2.746,64 € netto.
Warum wir keine Lohnsteuer berechnen
Die echte Netto-Berechnung ist ein eigenes Gewerbe: Lohnsteuerklasse, Kirchensteuer, Zusatzbeitrag der Krankenkasse, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Kinder- und Freibeträge — und seit 2023 die Faktorberechnung für Ehepaare. Ein seriöses Ergebnis braucht die volle Entgeltabrechnung. Dieser Rechner bleibt bewusst einfach: ein einstellbarer Abzugssatz als Größenordnung, mehr nicht. Verbindliche Werte liefert der offizielle Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums oder Ihre Entgeltabrechnung.
Formel: von der Stunde zum Netto-Richtwert
Monatsbrutto = Wochenstunden × 4,33 × Stundenlohn
Überstunden-Vergütung = Überstunden (Dezimal) × Stundenlohn × (1 + Zuschlag)
Netto-Schätzung = Brutto gesamt × (1 − Abzugssatz)
Der Faktor 4,33 ist der übliche Näherungswert für Wochen pro Monat (52 ÷ 12). Manche Arbeitgeber rechnen mit einem festen Monatsstundenwert — für die Planung hier ist 4,33 die gängige Basis.
Welcher Abzugssatz passt zu mir?
| Situation | Typischer Gesamt-Abzug |
|---|---|
| Minijob (Arbeitnehmer) | ca. 0 % |
| Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich versichert | ca. 18–22 % |
| Steuerklasse III | ca. 10–15 % |
| Steuerklasse IV | ca. 18–22 % |
| Steuerklasse V oder VI | ca. 35–45 % |
Mindestlohn gilt auch für Überstunden
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 € pro Stunde (2027: 14,60 €). Er gilt für jede geleistete Stunde — auch für Überstunden und Zuschläge, soweit keine höheren Sätze vereinbart sind. Gibt der Rechner eine Warnung aus, weil Ihr Stundenlohn darunter liegt, prüfen Sie die Entgeltabrechnung: Der Arbeitgeber darf effektiv nicht weniger zahlen.
Häufige Fragen
Wie viel netto bleiben von meinem Stundenlohn?
Das hängt von Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuer und Freibeträgen ab. Als grobe Faustformel bleiben Steuerklasse I ohne Kinder oft rund 78 bis 82 Prozent des Bruttolohns. Bei 18,50 € und 40 Wochenstunden sind das etwa 3.203 € brutto — netto grob geschätzt 2.560 €.
Werden Überstunden versteuert?
Ja, ausgezahlte Überstunden sind normales Arbeitsentgelt und werden wie Lohn besteuert. Ausnahme: Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit können nach § 3b EStG steuerfrei sein, wenn sie im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt sind und bestimmte Mindesthöhen erreichen.
Warum zeigt der Rechner nur eine Schätzung an?
Weil die echte Lohnsteuerberechnung Lohnsteuerklasse, Kirchensteuersatz, Zusatzbeitrag der Krankenkasse, Kinderfreibeträge und weitere Faktoren einbezieht. Das kann und soll dieser Rechner nicht ersetzen — für verbindliche Werte gibt es den offiziellen Lohnsteuerrechner des Bundes oder die Entgeltabrechnung.
Welchen Abzugssatz soll ich einstellen?
Richtwerte: Steuerklasse I ohne Kinder meist 18 bis 22 %, Klasse III etwa 10 bis 15 %, Klasse V oder VI oft 35 bis 45 %. Im Minijob gilt: 0 % Abzug — Arbeitnehmerbeiträge zahlt der Arbeitgeber pauschal.
Zählt der Arbeitgeber die 4,33 Wochen pro Monat immer?
Nein. Viele Firmen rechnen mit einem festen Monatswert (etwa 173,3 Stunden bei Vollzeit) oder unterjährigen Durchschnitten. Für die Schätzung hier ist 4,33 ein üblicher Näherungswert — die Abrechnung des Arbeitgebers ist verbindlich.