Pausen nach ArbZG §4: wie viel Pause steht Ihnen zu?

Kurzantwort: Bei mehr als 6 Stunden Arbeit sind es mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pause muss spätestens nach 6 Stunden beginnen und darf in Blöcke von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Die eigene Pause direkt prüfen — Arbeitszeit eingeben, Mindestpause ablesen:

Die Angabe ist

Für die Pause zählt die Arbeitszeit ohne Pausen (ArbZG §4)

Gesetzliche Mindestpause

Min.

Arbeitszeit eingeben

Spätestens ab

Aufteilungmind. 15 Min./Block

Formel (ArbZG §4): bis 6 h = 0 Min. · 6–9 h = mind. 30 Min. · über 9 h = mind. 45 Min.

Arbeitszeit (ohne Pausen) Mindestpause
bis 6 Stundenkeine
mehr als 6 bis 9 Stunden30 Minuten
mehr als 9 Stunden45 Minuten

Stand: September 2026 · Arbeitszeitgesetz §4

Ergebnis

Was sagt § 4 ArbZG genau?

Das Gesetz spricht von „Ruhepausen“: Die Arbeitszeit muss bei mehr als 6 Stunden um mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden um mindestens 45 Minuten unterbrochen werden. Die Pausen müssen im Voraus feststehen — Dauer und Lage also bekannt sein, bevor der Arbeitstag beginnt. Spontane „Arbeitsunterbrechungen nach Bedarf“ erfüllen das nicht.

Die 6-Stunden-Grenze

Arbeitnehmer dürfen höchstens 6 Stunden am Stück arbeiten. Die Pause muss deshalb spätestens nach der sechsten Arbeitsstunde liegen — praktisch also spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Netto-Arbeitszeit 6 Stunden erreicht. Beim Arbeitstag 08:00 bis 17:00 mit 45 Minuten Pause beginnt das letzte sichere Fenster also gegen 14:15.

Beispiel: der normale 8-Stunden-Tag

08:00 bis 17:00, Pause 45 Minuten → Netto 8:15. Da über 6 Stunden gearbeitet wird, sind 30 Minuten Pause Pflicht — mit 45 Minuten locker erfüllt. Die Pause könnte auch in 2 × 15 + 1 × 15 Minuten aufgeteilt werden, nicht aber in fünf Kaffeepausen à 5 Minuten.

Beispiel: der lange 10-Stunden-Tag

07:00 bis 18:15, Pause 45 Minuten → Netto 10:30. Über 9 Stunden Arbeit erfordern 45 Minuten Pause — hier exakt erfüllt. Aber: Die Netto-Zeit über 10 Stunden überschreitet die Tageshöchstgrenze des § 3 ArbZG (Regel: 8, ausnahmsweise 10 Stunden). Solche Tage sind nur legal, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Schnitt 8 Stunden nicht überschritten werden.

Bezahlt oder unbezahlt?

Das ArbZG verlangt die Unterbrechung — nicht ihre Vergütung. Ob die Pause bezahlt wird, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag. Weit verbreitet: kurze Pausen (bis 20 Minuten) bezahlt, die Mittagspause unbezahlt. Für die Zeitrechnung ist das unerheblich: Pausen zählen nicht als Arbeitszeit, egal ob bezahlt — mehr dazu im Ratgeber Was zählt als Arbeitszeit?.

Wer kontrolliert die Pausen?

Die Aufsicht liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern (Arbeitsschutzbehörden der Länder). Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden; bei Gefährdung sind auch Betriebsverbote möglich. Für Arbeitnehmer gibt es keinen direkten „Bonus“, wenn Pausen ausfallen — wohl aber das Recht, die Pause zu nehmen. Wer Pausen systematisch nicht nehmen kann, sollte das dokumentieren (siehe Zeiterfassungspflicht) und ansprechen.

Pausen im Stundenzettel dokumentieren

Pausen sollten täglich festgehalten werden — erstens wegen der ArbZG-Kontrolle, zweitens für die korrekte Netto-Zeit. Der Stundenzettel-Generator führt eine Pausenspalte je Tag und markiert automatisch, wenn die Pause unter dem gesetzlichen Minimum liegt. Wer einzelne Tage nachrechnen will: Arbeitszeitrechner oder Pausenrechner.

Sonderfälle: Schichtarbeit, Teilzeit, Jugendliche

Schichtarbeit: Bei rotierenden Schichten gelten dieselben Pausenregeln — aber die 11-Stunden-Ruhezeit (§ 5 ArbZG) zwischen den Schichten macht Früh-nach-Spätdiensten oft unmöglich. Tarifverträge enthalten dafür Ausgleichsregeln. Die Pause selbst bleibt 30/45 Minuten — Schicht ändert daran nichts.

Teilzeit und Minijob: Auch Teilzeitkräfte haben den vollen Pausenanspruch, sobald die Tagesarbeitszeit über 6 Stunden liegt. Wer halbtags 6:30 arbeitet, braucht also 30 Minuten Pause. Es gibt keine „Teilzeitrabatte“ beim Arbeitsschutz.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Für unter 18-Jährige gelten strengere Regeln — schon ab 4,5 Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause Pflicht, ab 6 Stunden 60 Minuten. Die Höchstarbeitszeit liegt bei 8 Stunden (werktags), Arbeiten nach 20 Uhr ist grundsätzlich verboten. Azubis und Schüler-Jobber fallen unter dieses Gesetz, nicht unter die Erwachsenen-Regeln des ArbZG — ein häufig übersehener Unterschied.

Homeoffice: Auch im Homeoffice gelten die Pausenregeln — erst recht, weil hier niemand „betrieblich“ drängt. Arbeitgeber müssen auch remote auf die Einhaltung achten; eine dokumentierte Selbstkontrolle (Stundenzettel mit Pausenspalte) schützt beide Seiten.

Häufige Fragen

Wie viel Pause muss der Arbeitgeber gewähren?

Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Jeder Pauseblock muss mindestens 15 Minuten dauern und die Pause muss spätestens nach 6 Stunden beginnen.

Wird die Pause bezahlt?

Das Gesetz schreibt keine Bezahlung vor. Ob Pausen bezahlt sind, regeln Arbeits- oder Tarifvertrag. Häufig sind kurze Pausen bezahlt, längere Mittagspausen unbezahlt.

Darf ich 30 Minuten in zwei Mal 15 Minuten teilen?

Ja. Die Gesamtzeit darf aufgeteilt werden, solange jeder Abschnitt mindestens 15 Minuten dauert. Zwei Mal 15 Minuten erfüllt die 30-Minuten-Pflicht.

Zählt die Pause in die Höchstarbeitszeit?

Nein. Pausen sind Ruhezeiten und zählen nicht als Arbeitszeit. Die Höchstarbeitszeit von 10 Stunden (ausnahmsweise) bezieht sich auf die Netto-Arbeitszeit ohne Pausen.

Gilt die Pausenregel auch für Minijobber und Aushilfen?

Ja. Das ArbZG schützt alle Arbeitnehmer — unabhängig von Umfang oder Vergütung. Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf die gesetzlichen Pausen.

Quellen und weiterführende Links

Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind ausschließlich die Gesetzestexte und die Rechtsprechung. Stand: September 2026.