Urlaubsrechner (Anteiliger Anspruch)
Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch bei Beginn oder Ende eines Arbeitsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr. Der Rechner berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).
Urlaubsdaten
Ihr Urlaubsanspruch
Das Gesetz zum Urlaubsanspruch beim Jobwechsel
In Deutschland regelt das **Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)**, wie viel Urlaub Arbeitnehmern zusteht. Tritt ein Mitarbeiter im Laufe des Jahres ein oder aus, gilt die sogenannte **Zwölftelungsregel** nach § 5 BUrlG:
- Anteiliger Urlaub (1/12): Für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses steht dem Arbeitnehmer ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu.
- Abrundung / Aufrundung: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag (>= 0,5) ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Kleinere Bruchteile werden im Gesetz nicht gerundet (vertragliche Regelungen können jedoch vorteilhafter sein).
Die Sonderregel bei Kündigung in der 2. Jahreshälfte
Scheidet ein Arbeitnehmer in der **zweiten Jahreshälfte (also nach dem 30. Juni)** aus dem Unternehmen aus, hat er nach § 5 BUrlG Anspruch auf den **vollen gesetzlichen Mindesturlaub**, vorausgesetzt, die 6-monatige Wartezeit (§ 4 BUrlG) wurde erfüllt.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt:
- 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche.
- 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Hat der Arbeitnehmer vertraglich mehr Urlaub (z. B. 30 Tage), hängt es vom Arbeitsvertrag ab, ob die übersteigenden 10 Tage anteilig gekürzt werden dürfen (sog. pro-rata-temporis-Klausel). Der gesetzliche Mindestanspruch von 20 Tagen darf jedoch niemals unterschritten werden.