Urlaubsrechner (Anteiliger Anspruch)

Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch bei Beginn oder Ende eines Arbeitsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr. Der Rechner berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).

Urlaubsdaten

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Ihr Urlaubsanspruch

Anteiliger Urlaubsanspruch 0 Tage

Das Gesetz zum Urlaubsanspruch beim Jobwechsel

In Deutschland regelt das **Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)**, wie viel Urlaub Arbeitnehmern zusteht. Tritt ein Mitarbeiter im Laufe des Jahres ein oder aus, gilt die sogenannte **Zwölftelungsregel** nach § 5 BUrlG:

  • Anteiliger Urlaub (1/12): Für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses steht dem Arbeitnehmer ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu.
  • Abrundung / Aufrundung: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag (>= 0,5) ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Kleinere Bruchteile werden im Gesetz nicht gerundet (vertragliche Regelungen können jedoch vorteilhafter sein).

Die Sonderregel bei Kündigung in der 2. Jahreshälfte

Scheidet ein Arbeitnehmer in der **zweiten Jahreshälfte (also nach dem 30. Juni)** aus dem Unternehmen aus, hat er nach § 5 BUrlG Anspruch auf den **vollen gesetzlichen Mindesturlaub**, vorausgesetzt, die 6-monatige Wartezeit (§ 4 BUrlG) wurde erfüllt.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt:

  • 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche.
  • 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.

Hat der Arbeitnehmer vertraglich mehr Urlaub (z. B. 30 Tage), hängt es vom Arbeitsvertrag ab, ob die übersteigenden 10 Tage anteilig gekürzt werden dürfen (sog. pro-rata-temporis-Klausel). Der gesetzliche Mindestanspruch von 20 Tagen darf jedoch niemals unterschritten werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie berechnet sich der Urlaub für angebrochene Arbeitsmonate? +
Nach dem BUrlG wird der Anspruch nur für **volle Monate** der Beschäftigung berechnet. Wenn Sie am 15. eines Monats anfangen, zählt dieser Monat rechtlich meist nicht zur Berechnung des anteiligen Urlaubs (1/12) hinzu. Viele Arbeitgeber regeln dies in Arbeitsverträgen jedoch großzügiger.
Was passiert mit Resturlaub bei einer Kündigung? +
Grundsätzlich muss der Urlaub während der Kündigungsfrist in Freizeit gewährt und genommen werden. Ist dies aus betrieblichen Gründen oder wegen Krankheit nicht möglich, muss der Arbeitgeber die verbleibenden Urlaubstage finanziell auszahlen. Verwenden Sie unseren Urlaubsabgeltungsrechner, um den Auszahlungsbetrag zu ermitteln.