Minijob Urlaubsrechner
Als Minijobber (geringfügig Beschäftigter bis 538 €) haben Sie gesetzlich den gleichen Anspruch auf bezahlten Urlaub wie Vollzeitkräfte. Berechnen Sie hier schnell Ihren Urlaubsanspruch.
Arbeitszeiten im Minijob
Ihr Urlaubsanspruch
Haben Minijobber das Recht auf bezahlten Urlaub?
Ja, in Deutschland gilt das **Gleichbehandlungsgesetz**. Geringfügig Beschäftigte sind rechtlich normale Arbeitnehmer. Sie dürfen wegen ihrer Teilzeitarbeit nicht benachteiligt werden. Das bedeutet: Auch im Minijob haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Wie wird der Urlaub im Minijob berechnet?
Der Urlaubsanspruch richtet sich nicht nach der Anzahl der gearbeiteten Stunden, sondern ausschließlich nach den **Wochentagen, an denen Sie arbeiten**. Die offizielle Umrechnungsformel lautet:
Da der gesetzliche Mindesturlaub 4 Wochen beträgt, hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf das Vierfache seiner wöchentlichen Arbeitstage. Für Minijobber ergibt sich daraus folgendes Minimum:
- Bei 1 Arbeitstag pro Woche: Mindestens 4 Urlaubstage im Jahr.
- Bei 2 Arbeitstagen pro Woche: Mindestens 8 Urlaubstage im Jahr.
- Bei 3 Arbeitstagen pro Woche: Mindestens 12 Urlaubstage im Jahr.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Urlaubstage = (Gearbeitete Tage im Jahr / 260 Werktage) * Jahresurlaub in Vollzeit.