Minijob Urlaubsrechner

Als Minijobber (geringfügig Beschäftigter bis 538 €) haben Sie gesetzlich den gleichen Anspruch auf bezahlten Urlaub wie Vollzeitkräfte. Berechnen Sie hier schnell Ihren Urlaubsanspruch.

Arbeitszeiten im Minijob

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Ihr Urlaubsanspruch

Ihr Urlaubsanspruch (vertraglich angepasst) 0 Tage
Gesetzlicher Mindestanspruch 0 Tage

Haben Minijobber das Recht auf bezahlten Urlaub?

Ja, in Deutschland gilt das **Gleichbehandlungsgesetz**. Geringfügig Beschäftigte sind rechtlich normale Arbeitnehmer. Sie dürfen wegen ihrer Teilzeitarbeit nicht benachteiligt werden. Das bedeutet: Auch im Minijob haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Wie wird der Urlaub im Minijob berechnet?

Der Urlaubsanspruch richtet sich nicht nach der Anzahl der gearbeiteten Stunden, sondern ausschließlich nach den **Wochentagen, an denen Sie arbeiten**. Die offizielle Umrechnungsformel lautet:

Minijob-Urlaub = (Minijob-Arbeitstage / Vollzeit-Arbeitstage) * Urlaub der Vollzeitkräfte

Da der gesetzliche Mindesturlaub 4 Wochen beträgt, hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf das Vierfache seiner wöchentlichen Arbeitstage. Für Minijobber ergibt sich daraus folgendes Minimum:

  • Bei 1 Arbeitstag pro Woche: Mindestens 4 Urlaubstage im Jahr.
  • Bei 2 Arbeitstagen pro Woche: Mindestens 8 Urlaubstage im Jahr.
  • Bei 3 Arbeitstagen pro Woche: Mindestens 12 Urlaubstage im Jahr.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn sich meine Arbeitstage jede Woche ändern? +
Arbeiten Sie an unregelmäßigen Tagen pro Woche (z. B. auf Abruf), wird für die Berechnung die Anzahl der **tatsächlichen Arbeitstage im gesamten Jahr** als Basis genommen. Die gesetzliche Formel lautet dann: Urlaubstage = (Gearbeitete Tage im Jahr / 260 Werktage) * Jahresurlaub in Vollzeit.
Wie hoch ist das Urlaubsentgelt im Minijob? +
Wenn Sie Urlaub nehmen, muss Ihr regulärer Verdienst normal weitergezahlt werden (Entgeltfortzahlung). Die Höhe bemisst sich nach Ihrem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt. Es darf nicht sein, dass Sie im Urlaub kein Geld erhalten oder die Stunden "nacharbeiten" müssen.