Pendlerpauschale Rechner (Entfernungspauschale)

Ermitteln Sie die steuerliche Entfernungspauschale für Ihren Weg zur Arbeit. Unser Rechner berücksichtigt die erhöhten Sätze ab dem 21. Kilometer (gültig für 2024, 2025 und 2026).

Arbeitsweg-Details

km
Es darf nur die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückfahrt) abgesetzt werden.
Tage

Steuerlicher Abzug

Jährliche Werbungskosten (Pauschale) 0,00 €
Entlastung pro Arbeitstag 0,00 €

Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?

Die deutsche Entfernungspauschale wird unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel berechnet. Es gilt das **Teilstreckenmodell**:

  • Für die ersten 20 km Entfernung erhalten Sie **0,30 €** pro Kilometer und Arbeitstag.
  • Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf **0,38 €** pro Kilometer und Arbeitstag (befristet bis Ende 2026).
Tägl. Pauschale = (Min(20, km) * 0,30 €) + (Max(0, km - 20) * 0,38 €)

Beispiel: Bei einer einfachen Entfernung von 25 km für 220 Arbeitstage lautet die Berechnung:
Tagessatz = (20 km * 0,30 €) + (5 km * 0,38 €) = 6,00 € + 1,90 € = 7,90 €
Jahreswert = 7,90 € * 220 Tage = 1.738,00 €.

Welche Höchstgrenzen (Capping) gelten?

Die Pendlerpauschale ist gesetzlich auf einen **Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr** begrenzt, wenn Sie den Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn), dem Fahrrad oder als Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft zurücklegen. Die Deckelung gilt **nicht**, wenn Sie mit Ihrem eigenen PKW oder Dienstwagen fahren — in diesem Fall können Sie den vollen errechneten Betrag unbegrenzt absetzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich Hin- und Rückweg steuerlich absetzen? +
Nein. Die Entfernungspauschale berücksichtigt gesetzlich **nur die einfache Entfernung** (den Hinweg) zur ersten Tätigkeitsstätte, nicht die Gesamtstrecke beider Fahrten. Lediglich bei Dienstreisen oder doppelter Haushaltsführung gelten andere Regeln.
Gilt die Pendlerpauschale auch für die Nutzung des Deutschlandtickets oder Fahrrads? +
Ja. Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie können sie auch absetzen, wenn Sie zu Fuß gehen, mit dem Fahrrad fahren, Fahrgemeinschaften nutzen oder mit Bus und Bahn (z. B. mit dem Deutschlandticket) pendeln. Nutzen Sie den ÖPNV, gilt jedoch die maximale Deckelung von 4.500 € pro Jahr (außer Ihre tatsächlichen Ticketkosten waren nachweislich höher).
Bekomme ich das berechnete Geld direkt auf mein Bankkonto ausgezahlt? +
Nein. Die Pendlerpauschale ist ein Freibetrag (Werbungskosten), der Ihr **zu versteuerndes Einkommen mindert**. Sie sparen dadurch Steuern. Die reale Geldersparnis hängt von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz ab (z. B. sparen Sie bei 1.000 € Werbungskosten und 30% Steuersatz exakt 300 € Steuern).