Pendlerpauschale Rechner (Entfernungspauschale)
Ermitteln Sie die steuerliche Entfernungspauschale für Ihren Weg zur Arbeit. Unser Rechner berücksichtigt die erhöhten Sätze ab dem 21. Kilometer (gültig für 2024, 2025 und 2026).
Arbeitsweg-Details
Steuerlicher Abzug
Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?
Die deutsche Entfernungspauschale wird unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel berechnet. Es gilt das **Teilstreckenmodell**:
- Für die ersten 20 km Entfernung erhalten Sie **0,30 €** pro Kilometer und Arbeitstag.
- Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf **0,38 €** pro Kilometer und Arbeitstag (befristet bis Ende 2026).
Beispiel: Bei einer einfachen Entfernung von 25 km für 220 Arbeitstage lautet die Berechnung:
Tagessatz = (20 km * 0,30 €) + (5 km * 0,38 €) = 6,00 € + 1,90 € = 7,90 €
Jahreswert = 7,90 € * 220 Tage = 1.738,00 €.
Welche Höchstgrenzen (Capping) gelten?
Die Pendlerpauschale ist gesetzlich auf einen **Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr** begrenzt, wenn Sie den Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn), dem Fahrrad oder als Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft zurücklegen. Die Deckelung gilt **nicht**, wenn Sie mit Ihrem eigenen PKW oder Dienstwagen fahren — in diesem Fall können Sie den vollen errechneten Betrag unbegrenzt absetzen.