Fahrtkostenrechner (Echte Kosten vs. Steuerentlastung)

Berechnen Sie, wie viel Ihr Arbeitsweg mit dem eigenen Auto tatsächlich im Jahr kostet (Benzin, Service, Wertverlust) und stellen Sie dies Ihrer realen Steuerentlastung durch die Pendlerpauschale gegenüber.

Autodaten & Fahrweg

km
Tage
Liter
€ / km
Schätzung für Reifen, Wertverlust, Versicherung, Reparaturen.
%
Ihr persönlicher Steuersatz (Durchschnitt liegt meist bei ca. 25-35%).

Finanzielle Bilanz

Tatsächliche jährliche Kosten 0,00 €
Reale Steuererstattung (Netto) 0,00 €
Ihre Netto-Eigenkosten pro Jahr 0,00 €

Wie setzen sich die echten Autokosten zusammen?

Viele Autofahrer unterschätzen die wahren Kosten ihres PKW und schauen nur auf den Spritpreis. Neben dem Kraftstoffverbrauch fallen pro gefahrenem Kilometer weitere erhebliche Kosten an:

  • Verschleiß & Wertverlust: Reifenabnutzung, Wertminderung des Fahrzeugs durch höhere Laufleistung, häufigere Ölwechsel und Service-Intervalle.
  • Fixkosten: KFZ-Versicherung, Steuern und jährliche Gebühren (z. B. TÜV, Parkplatz), heruntergerechnet auf Ihre jährliche Fahrleistung.

Der ADAC geht bei einem durchschnittlichen Mittelklassewagen von **Gesamtkosten zwischen 0,35 € und 0,60 € pro Kilometer** aus. Unser Standard-Verschleißwert von 0,15 € pro km ist daher eine eher vorsichtige Schätzung.

Der Unterschied bei den Kilometern

Bei der Berechnung der echten Fahrtkosten müssen Sie immer die **doppelte Entfernung (Hin- und Rückweg)** ansetzen, da Sie beide Strecken physisch fahren und Kraftstoff verbrauchen. Die steuerliche Pendlerpauschale hingegen berechnet sich gesetzlich **nur für den einfachen Weg**. Daher deckt die Steuerentlastung meist nur einen kleinen Teil Ihrer tatsächlichen Fahrzeugkosten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wirkt sich die Pendlerpauschale auf meine Steuerersparnis aus? +
Die Pendlerpauschale mindert als Werbungskosten Ihre Steuerlast. Haben Sie z. B. eine Pauschale von 1.500 € errechnet, wird dieser Betrag von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% sparen Sie dadurch effektiv 1.500 € * 0,30 = 450 € an Einkommensteuer, die Sie vom Finanzamt zurückerhalten.
Kann ich statt der Pauschale die tatsächlichen Autokosten absetzen? +
Nein. Für den regelmäßigen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist in Deutschland gesetzlich zwingend die **Entfernungspauschale** vorgeschrieben. Die tatsächlichen Einzelkosten (Einzelnachweis per Fahrtenbuch) können Sie nur bei Dienstreisen oder Kundenbesuchen geltend machen.