Grunderwerbsteuer Rechner
Ermitteln Sie die Höhe der Grunderwerbsteuer für Ihren Immobilien- oder Grundstückskauf. Wählen Sie einfach das jeweilige Bundesland aus, um den passenden Steuersatz anzuwenden.
Kaufpreis & Standort
Steuerschätzung
Was ist die Grunderwerbsteuer und wer muss sie zahlen?
Die Grunderwerbsteuer ist eine **einmalige Steuer**, die in Deutschland beim Kauf eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Hauses anfällt. Sie gehört zu den klassischen **Kaufnebenkosten** und muss vom Käufer an das zuständige Finanzamt entrichtet werden. Erst nach Zahlung dieser Steuer stellt das Finanzamt die sogenannte **Unbedenklichkeitsbescheinigung** aus, die zwingend erforderlich ist, um als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen zu werden.
Wie hoch ist der Steuersatz in Deutschland?
Es gibt in Deutschland keinen einheitlichen Steuersatz für den Grunderwerb. Seit der Föderalismusreform 2006 können die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Dies führt zu großen regionalen Unterschieden:
- Den günstigsten Steuersatz bietet **Bayern** mit lediglich **3,5 %**.
- Die höchsten Steuersätze von **6,5 %** gelten in **Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen**.
Das bedeutet: Beim Kauf einer Immobilie für 400.000 € zahlen Sie in Bayern 14.000 € Grunderwerbsteuer, während in Nordrhein-Westfalen für dasselbe Objekt stolze 26.000 € Steuer anfallen – ein Unterschied von 12.000 €.
Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer?
Unter bestimmten Voraussetzungen befreit das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) Käufer von der Steuerpflicht:
- **Verwandte ersten Grades:** Verkäufe zwischen Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder in direkter Linie verwandten Personen (z.B. Eltern an Kinder) sind steuerfrei.
- **Geringe Kaufsumme:** Liegt der Kaufpreis unter der Freigrenze von **2.500 €**, fällt keine Steuer an (dies gilt jedoch selten beim Kauf von bewohnbaren Immobilien).
- **Erbschaften und Schenkungen:** Diese unterliegen stattdessen der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer und sind von der Grunderwerbsteuer befreit.