Urlaubsabgeltungsrechner (Resturlaub auszahlen)
Wenn Sie Ihren Job kündigen oder gekündigt werden und noch Resturlaub haben, muss dieser unter bestimmten Umständen ausbezahlt werden. Berechnen Sie hier den genauen Brutto-Auszahlungsbetrag nach § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Urlaubs- & Lohnfaktoren
Brutto-Auszahlungswert
Wann besteht Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung?
Nach **§ 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)** gilt: Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er **abzugelten** (also finanziell auszuzahlen).
Ein Recht auf Auszahlung besteht also **nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet**. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist das "Verkaufen" von Urlaubstagen gesetzlich verboten, da Urlaub der Erholung dienen muss.
Wie wird die Urlaubsabgeltung versteuert?
Die Urlaubsabgeltung wird steuerrechtlich als **"sonstiger Bezug"** (Einmalzahlung) behandelt. Sie ist voll lohnsteuerpflichtig und unterliegt im Regelfall den Beiträgen zur Sozialversicherung. Das bedeutet, dass Sie auf diesen Payout ähnliche Steuerabzüge zahlen wie auf ein normales Gehalt oder Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld.