Überstunden auszahlen Rechner
Möchten Sie sich Ihre Überstunden auszahlen lassen? Berechnen Sie hier direkt den Bruttowert Ihrer Mehrarbeit inklusive möglicher Zuschläge. Nutzen Sie anschließend unsere Steuerschätzung für den Nettobetrag.
Auszahlungsdaten berechnen
Berechnungsergebnis (Brutto)
Möchten Sie wissen, wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt?
Da Überstunden voll versteuert werden müssen, zieht das Finanzamt Steuern und Sozialabgaben ab. Berechnen Sie das Netto-Ergebnis für Ihre Steuerklasse:
Zum Überstunden Netto-Rechner →Überstunden auszahlen lassen: Das müssen Sie wissen
Wer Mehrarbeit leistet, stellt sich oft die Frage: Sollte ich mir die Überstunden auszahlen lassen oder lieber abfeiern (Freizeitausgleich)? In Deutschland gelten hierfür klare rechtliche und steuerliche Richtlinien.
1. Gibt es ein Recht auf Auszahlung?
Ein gesetzliches Recht darauf, sich Überstunden finanziell auszahlen zu lassen, gibt es grundsätzlich **nicht**. Ob Überstunden ausgezahlt werden können oder durch Freizeit ausgeglichen werden müssen, regelt primär Ihr **Arbeitsvertrag**, eine **Betriebsvereinbarung** oder der anwendbare **Tarifvertrag**. Fehlt eine solche Klausel, gilt meist das Prinzip: Überstunden müssen ausgeglichen werden (entweder durch Freizeit oder Geld, je nach Absprache mit dem Arbeitgeber).
2. Wie hoch ist die Steuerlast bei der Auszahlung?
Wenn Sie sich Überstunden auszahlen lassen, handelt es sich um regulären Arbeitslohn. Das bedeutet:
- Die Auszahlung wird voll **lohnversteuert** und ist sozialversicherungspflichtig.
- Da das Geld auf Ihr normales Gehalt aufgeschlagen wird, rutschen Sie in diesem Abrechnungsmonat eventuell in einen höheren Steuersatz (**Steuerprogression**). Am Jahresende wird dies jedoch über die Einkommensteuererklärung wieder ausgeglichen.
3. Berechnungsmethode für die Auszahlung
Für die Auszahlung wird Ihr regulärer Stundenlohn anhand der gesetzlichen **13-Wochen-Formel** ermittelt (die besagt, dass ein Quartal exakt 13 Wochen hat):
Dieser Wert wird dann mit der Anzahl der ausgezahlten Stunden und dem vertraglich vereinbarten Zuschlagsfaktor (z.B. 1,25 für +25% Zuschlag) multipliziert.